Pimmelgate aus Sicht der IT

Tobias Bauer, , Lesedauer 2 Minuten.

Das sogenannte Pimmelgate mit einer Hausdurchsuchung nach einer Beleidigung auf Twitter schlägt große Wellen. Hier einmal die Sicht aus Seiten der IT. Zu den rechtlichen Aspekten möchte ich mich nicht äußern, da ich das auch gar nicht kann.

Vorausgegangen war eine Beleidigung gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote durch einen Twitter-Benutzer. Im Zuge der Ermittlungen kam es gestern früh zu einer Hausdurchsuchung. Dabei ging es primär in der Diskussion um die Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Aktion1.

Das eine Hausdurchsuchung von einem Richter angeordnet werden muss und das es dafür entsprechende Hürden gibt, darauf gehe ich hier nicht ein (Hintergrundliteratur auf Twitter für Interessierte, natürlich auf Twitter-Art). Warum wird jedoch so etwas durchgeführt? Der Tweet ist ja vorhanden. Analog und digital ist dieser gesichert. Logdateien sind ebenfalls verfügbar. Trotzdem geht man in das Haus des Beschuldigten und stellt Geräte (also Hardware sicher). Leider wird es jetzt auch etwas technisch.

Die Log-Datei eines Systems enthält eine IP-Adresse. Diese zeigt einem das Gerät oder aber den Router (also den Zugangspunkt, über den man ins Internet gegangen ist) an. Vor allem beim alten IPv4-Protokoll gibt es an diesem Router nur eine Adresse und man sieht nicht, welches Gerät hinter dem Router aktiv war (bei IPv6 kann dies unter Umständen anders sein). Vor allem in einem öffentlichen Netzwerk oder in einem Mehrpersonenhaushalt ist somit allein durch diese IP noch nicht sichergestellt, wer es denn eigentlich war.

Durch die Sicherstellung von Hardware ist jetzt schon einmal die Zuordnung wesentlich einfacher. Hatte auf einen PC jeder Zugriff? War es ein Smartphone, das jeder nehmen konnte? Sind eventuell Passwörter vorhanden, die einen Zugriff für jede Person verhindern? Das sind Fragen, die schon die Täterschaft klären können. Sollte das nicht eindeutig sein, könnte man das theoretisch auch forensisch untersuchen und prüfen, was wurde im entsprechenden Zeitraum gemacht. Da wird es dann schon wieder schwierig.

Wird das jetzt gemacht und der Aufwand durchgeführt? Das kommt darauf an, um was für eine Anklage es sich handelt. Wenn es ein Geständnis gibt, wird vermutlich in so einem Fall darauf verzichtet werden. Würden die Beweise aber nicht gesichert werden, dann wären diese nicht vorhanden, um diese im Fall der Fälle zur Verfügung zu haben.