Steuer-ID als Bürgernummer
Im Corona-Konjunkturpaket befindet sich eine kleine, aber weitreichende Entscheidung versteckt, welche mit der Konjunktur meiner Meinung nach wenig zu tun hat. In einem “Eckpunkte-Papier” soll noch im Sommer dem Innenministerium ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um die Steuer-ID in eine “verwaltungsübergreifende ID-Nummer” zu verwandeln.
Auch wenn ich als Entwickler und IT-Mensch diese Entscheidung technisch verstehen kann, so ist diese doch allein aus Datenschutzgründen kritisch. Natürlich steht hier erst einmal eine ID, welche eine Zuordnung über verschiedene Behörden und Verwaltungen wesentlich vereinfacht. Vor allem, wenn man bedenkt, dass Anschriften oft verschieden geschrieben sind, teilweise nicht berichtigt werden und so weiter.
Allerdings erzeuge ich damit auch einen gläsernen Bürger, da ich mit einer zentralen Abfrage sehr einfach alle Informationen über eine Person sammeln kann. Auch wäre dann noch zu klären, was diese ID alles erlaubt. So kann ja eine bekanntgewordene Sozialversicherungsnummer in den USA, die ja praktisch zu allem benötigt wird, auch sehr einfach missbraucht werden.
Alternative Lösungen gibt es bereits. Österreich setzt hier ein kryptografisches Verfahren ein. Aus diesen kann die Stammzahl nicht zurück ermittelt werden. Dagegen hat man sich aber entschieden.
Als Schutz soll lediglich eine (noch nicht nicht näher beschriebene) dritte Stelle sorgen, die prüft, “ob Sender und Empfänger die Daten rechtmäßig übermitteln dürfen”. Na toll…